Descripción
**Stellenantritt:**
Per sofort oder nach Vereinbarung (befristet bis 31. Dezember 2026)
**Arbeitsort:**
Bern
**Ihre Aufgaben**
* Fachliche Prüfung der Ergebnisse der Bedarfsermittlung
* Durchführung einer Subsidiaritätsprüfung
* Gewichtung und Bereinigung der ermittelten Leistungsstunden
* Bemessung und Festlegen des anrechenbaren Unterstützungsbedarfes und Empfehlung an die verfügende Stelle
* Vor- und nachgelagerte administrative- und Qualitätsaufgaben
**Ihr Profil**
* Abgeschlossene Ausbildung auf Tertiärstufe in Heil- oder Sozialpädagogik, Agogik Rehabilitationstherapie oder Langzeitpflege
* Kenntnisse im schweizerischen System der sozialen Sicherheit, insbesondere dessen Finanzierungsmodalitäten
* Praktische Erfahrung im Bereich der Ermittlung, Plausibilisierung und Beurteilung der Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderungen
* Muttersprachliche Kenntnisse in Deutsch oder Französisch
* Selbständige und zuverlässige Persönlichkeit mit strukturierter, exakter Arbeitsweise und guter Arbeitsorganisation
**Wir bieten Ihnen**
Der Kanton Bern ist ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen. Dazu kommen:
* Ein vielseitiges und interessantes Aufgabenspektrum in einem dynamischen Umfeld
* Möglichkeit Neues zu entwickeln und fachliche und organisatorische Veränderungen mitzugestalten
* Abwechslungsreiche Aufgaben mit zahlreichen Kontakten in einem kleinen motivierten und kollegialen Team
* Ein Arbeitsplatz in der Berner Altstadt
**Kontakt**
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Michael von der Decken, Leiter Bedarfsprüfungsstelle, Telefon +41 31 636 87 11, michael.vonderdecken@be.ch
**Über uns**
Das Generalsekretariat der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) stellt als Stabsstelle und Drehscheibe die Aufgabenerfüllung gegen innen und aussen sicher.
Per 1. Januar 2024 hat die vierjährigen Einführungszeit des neuen Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) begonnen.
Mit dem neuen Gesetz wird ein umfassender Paradigmenwechsel im kantonalen Versorgungssystem eingeleitet. Das künftige Versorgungs- und Finanzierungssystem der kantonalen Behindertenhilfe im Erwachsenenbereich richtet sich am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen aus.Um den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderungen transparent, fair und präzise ermitteln zu können, bedarf es eines standardisierten Prozesses. Dieses Bedarfsermittlungsverfahren besteht im Kanton Bern aus fünf einzelnen Stufen und wird mithilfe des Online-Tools AssistMe durchgeführt. Innerhalb des Bedarfsermittlungsverfahrens ist die Bedarfsprüfungsstelle BPS für die fachliche Prüfung, Gewichtung, Bemessung und Empfehlung von Leistungsstunden verantwortlich die mit dem Bedarfsermittlungsinstrument IHP (individueller Hilfeplan) erhoben wurden.
Die Bedarfsprüfungsstelle übernimmt im Bedarfsermittlungsverfahren eine Schlüsselfunktion und ist für den Gesamtprozess wesentlich.