Beschreibung

**Nebenamtliche/r Fachrichterin / Fachrichter Soziale Arbeit / Psychologie / Pädagogik**

Muri

1. Januar 2025

**Spannende Aufgaben warten:**




* Beurteilung von Fragestellungen im Auftrag der Bezirksgerichtspräsidentin bzw. des Bezirksgerichtspräsidenten oder der Fachrichterin bzw. des Fachrichters des Familiengerichts
* Entscheidungsfindung als Mitglied des Familiengerichts bei Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
* Durchführung von Anhörungen und Gewährung des rechtlichen Gehörs

Die Familiengerichte entscheiden im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Gremium mit 3 Personen, das mit einer Gerichtspräsidentin bzw. mit einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern aus der Sozialen Arbeit, Psychologie oder aus einem anderen für den Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten Fachbereich besetzt ist.




**Was Sie mitbringen:**




* Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS) in Sozialer Arbeit, Psychologie oder Pädagogik
* Mehrjährige Berufserfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz
* Weiterbildung im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
* Zeitliche Flexibilität und Unabhängigkeit (insbesondere keine Tätigkeit als Berufs-Beiständin oder Beistand im Kanton Aargau)

Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden vom Regierungsrat für eine vierjährige Amtsperiode (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) gewählt. Der Einsatz als nebenamtliche Richterperson ist bis zum Erreichen des 70. Altersjahres möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und grundsätzlich der Wohnsitz im Kanton Aargau. Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis unterliegen der Bewilligungspflicht. Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben. Das Familiengericht des Bezirks Muri sucht **zwei** nebenamtliche Fachrichterinnen / nebenamtliche Fachrichter. Die Einsätze der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen nach Bedarf und nach Vereinbarung, wobei beim konkreten Einsatz die beruflichen Hauptverpflichtungen der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter berücksichtigt werden. Der Einsatz erfolgt schwerpunktmässig im erwähnten Bezirk. Zudem kann ein Einsatz in anderen Bezirken notwendig werden. Die Entschädigung erfolgt nach dem Dekret über die Entschädigung für nebenamtliche Richterinnen und Richter.




Die Gerichte fällen tagtäglich Urteile in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Im Fokus steht eine effiziente und bürgernahe Justiz für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.

[Mehr über das Bezirksgericht Muri erfahren](https://www.ag.ch/de/gerichte/bezirksgerichte/gerichte-nach-bezirken/muri)

**Ihr Arbeitsumfeld**

**Benefits**

**Gesund bleiben**

* Verschiedene Sportangebote über Mittag
* Rabatt für Mitarbeitende im Sportbereich
* Diverse Veranstaltungen und Angebote zum Thema Gesundheit,**Vorwärtskommen**
* Beteiligung an den Kosten von externen Weiterbildungen nach Absprache
* Förderung des lebenslangen Lernens durch vielfältige Möglichkeiten inkl. internes Bildungsangebot mit über 100 Seminaren.,**Fairsichert**
* 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Lohn
* 2 Wochen Vaterschaftsurlaub mit vollem Lohn
* Wir übernehmen rund 60 % der PK-Beiträge




Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbedingungen bei gewissen Funktionen abweichen können.

Ihr Arbeitsort

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Tanja Neale
Stv. Personalverantwortliche

062 835 53 39

Wir freuen uns auf Ihre Online Bewerbung bis 2. Oktober 2024.